Willkommen bei der Jung Sachverständigen GmbH

Wir bieten Ihnen kompetente Sachverständigenleistungen beim Bau, Kauf, Verkauf und Betreiben Ihrer Immobilie. Bei uns erhalten Sie gebündelte Fachkompetenz unterschiedlicher Fachgebiete aus dem Bauwesen.

Leistungen

Bautechnische Beratung vor Vertragsabschluss bei Kauf und Bau von Immobilien

Als Bauunkundiger steht der Bauherr oder Käufer vor dem Problem, nicht einschätzen zu können, ob …

Als Bauunkundiger steht der Bauherr oder Käufer vor dem Problem, nicht einschätzen zu können, ob eine Lücke in einem Vertrag vorhanden ist oder ob ein Baumangel oder Bauschaden vorliegt und wo sich ein solcher möglicherweise verbirgt. Kauf- und Bauinteressenten sollten kritisch sein. Technische Vorschriften, unübersichtliche Produktvielfalt, unterschiedlichste Produktverarbeitungen und allgemeine bautechnische Gepflogenheiten tragen beim Laien zur Verwirrung bei.
 
Nach Feststellung einer Kauf- oder Vertragsabsicht für eine in Aussicht genommene Liegenschaft ist es hilfreich, diese durch uns als Sachverständige gründlich untersuchen zu lassen. Hierbei werden mögliche bautechnische Mängel und Schäden und die Kosten für deren Beseitigung festgestellt, Bau- und Leistungsbeschreibungen geprüft und Verträge (Kaufvertrag, Teilungserklärung, Verwaltervertrag) vor Vertragsabschluss technisch geprüft.
 
Bei Neubauten umfasst die Beratung ebenso die technische Prüfung von Leistungsverzeichnissen, Bau- und Leistungsbeschreibungen, sowie Verträgen.
 
Auf Wunsch erstellen wir auch Kostenschätzungen für beabsichtigte Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen. Für diese Maßnahmen können wir Ihnen unsere Kooperationspartner empfehlen, die in unserem Sinne handeln. Unser Bemühen ist es, Vertrauen und Sicherheit für die Käufer einer Immobilie aufzubauen.

Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)

Bei der Realisierung von Bauprojekten bietet sich die baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) …

Bei der Realisierung von Bauprojekten bietet sich die baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) an. Sie prüft im Sinne eines Qualitätsmanagements während der Planung und der Bauzeit nicht nur die handwerksgerechte Ausführung von Bauleistungen, sondern auch die Übereinstimmung von Planung, Ausschreibung und Ausführung.
 
Es ist üblich, schon im Stadium der Vorplanung, der Planung und Ausführung von Bauten einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Damit können mögliche Fehlleistungen und die sich daraus ergebenden Bauschäden und Kosten weitestgehend vermieden werden.

Mitwirkung bei Abnahmen von Handwerksleistungen und bei Immobilien vom Bauträger oder Generalunter/-übernehmer

In der Zeit, in dem die Beweispflicht vom Werkerbringer auf den Käufer oder Bauherren übergeht, …

In der Zeit, in dem die Beweispflicht vom Werkerbringer auf den Käufer oder Bauherren übergeht, sind Bausachverständige gefragt, den Bauherren oder Käufer mit ihrer Erfahrung und Kompetenz bei der Abnahme zu unterstützen. Wir wirken bei Abnahmen mit.

Es entstehen zunehmend Bauwerke, die nach der jeweiligen Landesbauordnung keiner Baugenehmigung bedürfen. Im Zuge der Abnahme ist deshalb auch zu überprüfen, ob die jeweiligen Vorschriften des zugrundeliegenden Bebauungsplanes und die der Landesbauordnung bei der Baudurchführung beachtet wurden. Dazu erstellen wir auf Wunsch Expertisen z.B. zur Vorlage bei Finanzierungsinstituten.

Durchführung von Bieterverfahren zum Immobilienverkauf

Im Auftrag von Immobilieneigentümern führen wir Bieterverfahren durch. Das Bieterverfahren ist …

Im Auftrag von Immobilieneigentümern führen wir Bieterverfahren durch. Das Bieterverfahren ist effizient und vertraulich und eine optimale Methode, eine Immobilie schnellstmöglich zum bestmöglichen Marktpreis zu verkaufen. Es kann so durchgeführt werden, dass nur der tatsächliche Erwerber den Namen des Immobilieneigentümers erfährt. Auf Wunsch kann jeder Interessent vor Aushändigung eines Exposés mittels einer Vertraulichkeitserklärung zum Stillschweigen verpflichtet werden.

Das Bieterverfahren ist ein Instrument zur optimalen Marktpreisfindung, das den Immobilieneigentümer jedoch nicht dazu verpflichtet, seine Immobilie zum Höchstgebot zu veräußern oder einen Zuschlag dazu zu erteilen. Der Immobilieneigentümer kann einem Anbieter den Zuschlag erteilen, von dem er glaubt, dass dieser mit ihm einen optimalen Vertragsabschluss bewirkt.

Das Bieterverfahren erfordert ein ebenso genaues Vorbereiten und Bearbeiten wie bei der Immobilienvermittlung, Auktion oder freiwilligen Versteigerung.

Es wird eine detailliertes Exposé erstellt. Die zum Verkauf stehende Immobilie wird intensiv mit dem Hinweis „Bieterverfahren“ ohne Preisangabe, allenfalls mit einem vom Immobilieneigentümer benannten Mindestgebotspreis beworben. Alle Interessenten erhalten ein Exposé. Es können ein fester Besichtigungstermin oder individuelle Besichtigungstermine angeboten werden, in denen Kaufinteressenten Gelegenheit erlangen, sich intensiv mit der Immobilie zu beschäftigen um danach bis zu einem vom Immobilieneigentümer festgelegten Stichtag ein schriftliches Angebot abzugeben. Auch während Besichtigungsterminen werden keine Preisangaben gemacht.

Bis zur vom Immobilieneigentümer festgesetzten Frist für einen möglichen Zuschlag haben die Bieter die Gelegenheit, ihr Angebot zu erhöhen. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Immobilieneigentümer ob er auf das höchste Angebot eingeht, einem anderen Anbieter oder keinem der Anbieter einen Zuschlag erteilt.


Die Kosten der Durchführung des Bieterverfahrens trägt grundsätzlich der Immobilieneigentümer. Sie setzten sich aus Fixkosten und erfolgsabhängiger Vergütung zusammen. Damit ist für den Immobilieneigentümer gewährleistet, dass anders als beim normalen Immobilienangebot nicht Kaufinteressenten auftreten, die versuchen, den Immobilienkaufpreis nach unten zu verhandeln.

Feststellung, Bewertung und Behebung von Bauschäden und Baumängeln

Im Baualltag ist unparteiischer und kompetenter Sachverstand gefragt, der bei drohenden oder schon …

Im Baualltag ist unparteiischer und kompetenter Sachverstand gefragt, der bei drohenden oder schon eingetretenen Schäden und Mängeln diese feststellt, bewertet und Lösungsvorschläge, eventuell unter Berücksichtigung von Alternativen, aufzeigt und dabei auch gegebenenfalls Kosten ermittelt.
 

Gutachten für Baumängel und Bauschäden

Ist es zu Mängeln oder Schäden gekommen, erfolgt in Streitfällen die Erstellung von Gutachten …

Ist es zu Mängeln oder Schäden gekommen, erfolgt in Streitfällen die Erstellung von Gutachten für Baumängel und Bauschäden sowie die technische Vorbereitung von Beweissicherungsverfahren wegen Baumängeln und Bauschäden.

Verfassen von technischen Sachverhalten für Rechtsanwälte zur Vorbereitung von Schriftsätzen und Überprüfung erstatteter Gutachten

Zur Einfügung in Schriftsätze arbeiten wir für Rechtsanwälte schriftliche Stellungnahmen zu …

Zur Einfügung in Schriftsätze arbeiten wir für Rechtsanwälte schriftliche Stellungnahmen zu komplizierten bautechnischen Zusammenhängen und Sachverhalten sowie Fragenkataloge für die Beantragung von Beweisverfahren aus.

Für Rechtsanwälte und deren Mandanten übernehmen wir die Überprüfung erstatteter Gutachten und untersuchen diese – je nach Aufgabenstellung – vorwiegend auf Vollständigkeit, Plausibilität und Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, des Standes der Technik oder des Standes von Wissenschaft und Technik.

Schimmelpilze

Bei Schimmelpilzbefall ist ein Sachverständiger gefragt. Unsere Sachverständigen bewerten und …

Bei Schimmelpilzbefall ist ein Sachverständiger gefragt. Unsere Sachverständigen bewerten und begutachten die Schimmelpilzschäden an Gebäuden, führen Ursachendiagnosen durch und erarbeiten Sanierungspläne. Unsere Sachverständigen begleiten während der gesamten Sanierungsphase und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Baubiologie

Unsere Sachverständigen führen für Sie baubiologische Beratungen durch und überprüfen Bau- und …

Unsere Sachverständigen führen für Sie baubiologische Beratungen durch und überprüfen Bau- und Leistungsbeschreibungen im Sinne baubiologischer Bauweisen.

Vermittlung von Immobilien

Wir verkaufen ihre Immobilie zum besten Marktpreis. Sprechen Sie uns gerne dazu an. Wir beraten Sie …

Wir verkaufen ihre Immobilie zum besten Marktpreis. Sprechen Sie uns gerne dazu an. Wir beraten Sie gerne bei der Veräußerung Ihrer Immobilie, egal ob Wohnung oder Haus. Sie sind bei uns in besten Händen. Die Veräußerung Ihrer Immobilie ist für Sie kostenlos.

Team

Florian Jung - Geschäftsführer

  • Baubiologe IBN
  • Sachverständiger für Schimmelpilzerkennung und –sanierung (Umwelt-Inst. Offenbach)
  • TÜV geprüfter Sachkundiger für die Abdichtung und Feuchtesanierung erdberührender Bauteile

Daniel Jung - Geschäftsführer

  • Baubiologe (IBN)
  • Sachverständiger für Schimmelpilzerkennung, -bewertung und –sanierung (TÜV)
  • Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV)

 

Kontakt

Telefon +49 (0)6172 96670
Telefax +49 (0)6172 966744

Büro

Köpperner Straße 64
61381 Friedrichsdorf